Datenschutzerklärung für die Website
Fast jede Datenschutzerklärung im Netz stammt aus einem Generator. Das ist in Ordnung – solange danach jemand prüft, ob dort auch das steht, was die Seite wirklich tut. Genau dieser zweite Schritt fehlt meistens.
Impressum, Datenschutz, Barrierefreiheit: was Pflicht ist und was nicht.
Fast jede Datenschutzerklärung im Netz stammt aus einem Generator. Das ist in Ordnung – solange danach jemand prüft, ob dort auch das steht, was die Seite wirklich tut. Genau dieser zweite Schritt fehlt meistens.
Die meisten Datenschutzfehler auf Websites sind nicht kompliziert. Sie sind unbemerkt: ein Dienst, den jemand vor zwei Jahren eingebaut hat, ein Banner, das nichts blockiert, ein Formular ohne Hinweis. Diese Liste findet genau solche Dinge.
Eine Rechnung ohne eine der Pflichtangaben ist nicht ungültig – aber sie kostet den Empfänger unter Umständen den Vorsteuerabzug. Und die Person, die sich dann meldet, ist selten gut gelaunt. Deshalb lohnt es sich, die Liste einmal richtig abzuarbeiten.
Die Umstellung auf die elektronische Rechnung läuft in Stufen, und die erste ist längst vorbei: Empfangen können muss sie im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bereits jeder. Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen – aber wer wartet, bis sie greifen, bereitet sich unter Zeitdruck vor.
Seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Nicht irgendwann, sondern jetzt – abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Was das praktisch heißt, ist weniger dramatisch, als viele befürchten.
Bilder sind die häufigste Abmahnungsursache auf Websites – häufiger als Impressum und Datenschutz zusammen. Der Grund ist banal: Ein Bild ist in fünf Sekunden kopiert, und der Rechteinhaber findet es mit einer Rückwärtssuche in derselben Zeit.
Eine Karte auf der Kontaktseite ist selbstverständlich – und sie ist einer der häufigsten Datenschutzverstöße auf Betriebswebsites. Der Grund: Sie lädt beim Seitenaufruf, nicht beim Klick, und überträgt dabei Daten an einen Anbieter außerhalb der EU.
Fast jede Website hat einen Link „AGB" im Footer, und fast überall stehen dort Bedingungen, die nie Vertragsbestandteil geworden sind. Das ist nicht schlimm – aber es ist auch nicht der Schutz, für den viele es halten.
Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift, müssen bestimmte digitale Angebote barrierefrei sein – und darüber informieren. Die Erklärung ist dabei kein Feigenblatt: Sie sagt ausdrücklich auch, was noch nicht funktioniert.
Das Impressum ist die am leichtesten zu erfüllende Pflicht einer Website – und trotzdem der häufigste Grund für Abmahnungen. Nicht weil es schwierig wäre, sondern weil es niemand nach dem ersten Tag noch einmal anfasst.
Cookie-Banner sind die meistgehasste Erfindung des Internets – und oft völlig unnötig. Wer keine Dienste einbindet, die Daten an Dritte senden, braucht keines. Wer welche einbindet, macht beim Banner meistens denselben Fehler.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Betriebe haben davon nichts mitbekommen, und viele andere sind gar nicht betroffen. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen – und das Thema trotzdem nicht abzuhaken.
Wenn Dein Fall hier nicht steht: Schreib kurz, worum es geht. Die Antwort kommt von der Person, die auch bauen würde.