Erklären, was
noch nicht geht.
Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift, müssen bestimmte digitale Angebote barrierefrei sein – und darüber informieren. Die Erklärung ist dabei kein Feigenblatt: Sie sagt ausdrücklich auch, was noch nicht funktioniert.
Wer betroffen ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine europäische Richtlinie um. Es betrifft Produkte und bestimmte Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden – insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr.
- Betroffen sind typischerweise Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen: Shops, Buchungen, Terminvereinbarungen mit Abschluss, digitale Dienstleistungen.
- Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen – gebunden an Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz. Für Produkte gilt sie nicht.
- Öffentliche Stellen unterliegen ohnehin schon länger eigenen Vorgaben.
- Eine reine Informationswebsite ohne Vertragsabschluss fällt nach verbreiteter Auffassung nicht darunter – die Abgrenzung ist im Einzelfall aber nicht trivial.
Ob Dein Angebot betroffen ist, hängt an Details. Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung; bei Shops und Buchungsstrecken lohnt eine Prüfung.
Was in die Erklärung gehört
- Aussage zum Stand. Ist das Angebot vollständig, teilweise oder nicht barrierefrei – bezogen auf die maßgeblichen Anforderungen.
- Was nicht barrierefrei ist, konkret benannt. Etwa: ein PDF ohne Textebene, ein Video ohne Untertitel, ein Bereich ohne ausreichenden Kontrast.
- Begründung, warum es noch nicht umgesetzt ist, und wann es umgesetzt wird.
- Ein Kontaktweg für Rückmeldungen, über den Menschen Barrieren melden können – und die Zusage, dass darauf reagiert wird.
- Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren, wenn eine Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird.
- Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung.
Wo sie stehen muss
- Leicht auffindbar, üblicherweise als eigener Link im Footer neben Impressum und Datenschutz.
- In klarer, verständlicher Sprache – das ist Teil der Anforderung, nicht nur eine Empfehlung.
- Selbst barrierefrei: als HTML-Seite, nicht als PDF.
- Regelmäßig überprüft, mindestens einmal jährlich und nach jeder größeren Änderung.
Vorher prüfen, dann erklären
Die Erklärung setzt voraus, dass jemand nachgesehen hat. Diese Prüfung ist mit einfachen Mitteln möglich und findet die häufigsten Probleme.
- Nur mit der Tastatur bedienen. Mit der Tabulatortaste durch die ganze Seite: Ist immer sichtbar, wo man gerade ist? Lässt sich alles erreichen und auslösen? Kommt man aus Menüs und Dialogen wieder heraus?
- Kontraste messen. Normaler Text braucht mindestens 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund, große Schrift 3:1. Das lässt sich mit einem Prüfwerkzeug im Browser nachrechnen.
- Auf 200 Prozent vergrößern. Bleibt alles lesbar und bedienbar, ohne dass sich Inhalte überlagern?
- Bilder prüfen. Hat jedes inhaltlich wichtige Bild einen Alternativtext, der beschreibt, was zu sehen ist? Reine Schmuckbilder bekommen einen leeren Alternativtext.
- Formulare prüfen. Hat jedes Feld eine sichtbare Beschriftung, die auch technisch damit verknüpft ist? Werden Fehler in Worten erklärt, nicht nur durch rote Rahmen?
- Videos prüfen. Untertitel vorhanden? Läuft nichts automatisch mit Ton?
Fast alles davon ist beim Bauen kostenlos und im Nachhinein teuer. Das ist das eigentliche Argument dafür, es von Anfang an mitzudenken – ganz gleich, wer genau unter das Gesetz fällt.

