Nicht jeder Fehler
ist ein Bußgeld.
Die Zahlen, die man liest, stammen von Konzernen. Für einen kleinen Betrieb ist die realistische Folge eines Datenschutzfehlers selten ein Bußgeld – häufiger sind es Schadensersatzforderungen, ein Schreiben der Aufsichtsbehörde und Aufwand. Das ist beherrschbar, wenn man weiß, was zuerst zu tun ist.
Welche Folgen möglich sind
- Anordnungen der Aufsichtsbehörde. Der häufigste Fall: ein Schreiben mit Fragen, danach die Auflage, etwas zu ändern.
- Bußgelder. Der Rahmen ist hoch, die Bemessung berücksichtigt aber Art, Schwere, Dauer, Verschulden, Zusammenarbeit und Unternehmensgröße. Bei kooperativem Verhalten und kleinem Betrieb sieht das anders aus als bei einem Konzern.
- Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Betroffene können immateriellen Schaden geltend machen; die Beträge sind im Einzelfall überschaubar, die Zahl der Fälle kann es nicht sein.
- Abmahnungen von Wettbewerbern bei bestimmten Verstößen.
- Vertrauensverlust. Der Punkt, der am wenigsten in Statistiken auftaucht und am meisten kostet.
Wann gemeldet werden muss
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten – also wenn Daten abhandenkommen, offengelegt oder zerstört werden – besteht eine Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht.
- Frist: 72 Stunden ab Kenntnis. Das ist knapp, und die Uhr läuft ab dem Moment, in dem jemand im Betrieb es bemerkt.
- Bei hohem Risiko müssen zusätzlich die Betroffenen selbst benachrichtigt werden.
- Auch ohne Meldepflicht ist der Vorfall zu dokumentieren. Die Behörde kann diese Dokumentation verlangen.
- Typische Fälle: verlorenes Telefon ohne Sperre, Mail mit Kundenliste an den falschen Empfänger, verschlüsselte Server nach einem Angriff, übernommenes Postfach, gestohlener Ordner.
Die ersten Schritte im Ernstfall
- Eindämmen. Zugänge sperren, Passwörter ändern, betroffene Systeme trennen.
- Feststellen, was betroffen ist: welche Daten, wie viele Personen, welcher Zeitraum.
- Risiko einschätzen. Sind es Namen und Adressen oder Gesundheitsdaten und Bankverbindungen? Danach richtet sich alles Weitere.
- Dokumentieren, lückenlos und mit Zeitpunkten. Diese Dokumentation ist später der wichtigste Nachweis.
- Fachkundigen Rat holen, am selben Tag. Die 72 Stunden sind schnell vorbei.
- Melden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Aufsichtsbehörden haben dafür Formulare.
- Betroffene informieren, wenn ein hohes Risiko besteht – in klarer Sprache, mit konkreten Hinweisen, was sie selbst tun können.
Was vorbeugt
- Nur erheben, was gebraucht wird. Was nicht da ist, kann nicht verloren gehen – das ist der wirksamste Datenschutz überhaupt.
- Löschfristen festlegen und einhalten. Alte Bewerbungsunterlagen und Anfragen von vor fünf Jahren sind reines Risiko.
- Zugriffsrechte eng halten. Nicht jeder braucht alles.
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit allen Dienstleistern, die Daten verarbeiten – Hoster, Newsletter, Buchhaltung, Kundenverwaltung.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Für kleine Betriebe ist der Umfang begrenzt, aber die Pflicht besteht in vielen Fällen.
- Das Team einmal im Jahr kurz schulen. Die meisten Vorfälle entstehen aus Versehen, nicht aus Absicht.
Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

