Das Impressum ist
schnell gemacht.
Das Impressum ist die am leichtesten zu erfüllende Pflicht einer Website – und trotzdem der häufigste Grund für Abmahnungen. Nicht weil es schwierig wäre, sondern weil es niemand nach dem ersten Tag noch einmal anfasst.
Wer ein Impressum braucht
Die Pflicht steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das DDG hat im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst – wer noch „§ 5 TMG" auf seiner Seite stehen hat, zitiert eine Norm, die es nicht mehr gibt.
Betroffen sind geschäftsmäßige Angebote. Das ist weiter, als die meisten denken: Es braucht keinen Gewinn und keinen Shop. Eine Website, mit der ein Betrieb sich darstellt, ist geschäftsmäßig. Rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen, und diese Ausnahme ist schmal.
Die Pflicht endet nicht bei der Website. Auch Geschäftsprofile bei Instagram, Facebook oder LinkedIn brauchen eine Anbieterkennzeichnung. In der Praxis genügt dort meist ein klar bezeichneter Link auf das Impressum der Website.
Die Angaben im Einzelnen
- Name und Anschrift. Bei Einzelunternehmen der vollständige Vor- und Nachname, bei Gesellschaften die Firma laut Register. Ein Postfach genügt nicht – es muss eine ladungsfähige Anschrift sein.
- Vertretungsberechtigte. Bei GmbH, UG oder AG die Geschäftsführung oder der Vorstand, namentlich.
- Kontakt. E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg für schnelle Kontaktaufnahme, üblicherweise die Telefonnummer.
- Register und Nummer, sofern eingetragen: Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister mit Registergericht und Nummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
- Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit einer Zulassung bedarf.
- Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen – etwa Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Architekten. Dazu gehört auch, wo diese Regelungen einzusehen sind.
- Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV, wenn journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden – bei einem Blog mit eigenen Beiträgen ist das schnell der Fall.
Wo es stehen muss
Die Anforderung lautet: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. In der Praxis heißt das ein Link im Footer, der auf jeder Seite steht und schlicht „Impressum" heißt.
Zwei Dinge machen das kaputt. Erstens: Der Link heißt „Kontakt" oder „Über uns", und das Impressum steckt irgendwo darin. Zweitens: Die Seite ist nur über drei Klicks erreichbar. Beides ist vermeidbar, und beides wird regelmäßig beanstandet.
Was in der Praxis schiefgeht
- Die Anschrift stimmt nicht mehr. Umzug erfolgt, Impressum vergessen. Prüf es einmal im Jahr.
- Alte Normen. „§ 5 TMG" und „§ 55 RStV" sind überholt; richtig sind § 5 DDG und § 18 MStV.
- Copy-and-paste-Haftungstexte. Lange Standardabsätze aus fremden Impressen bringen nichts und enthalten oft Verweise auf Rechtsprechung, die den eigenen Fall nicht trifft.
- Fehlende Berufsangaben. Bei reglementierten Berufen fehlt oft die Kammer oder der Hinweis, wo die Berufsordnung einzusehen ist.
- Bilder ohne Nachweis. Das ist zwar kein Impressumsthema, wird aber im selben Atemzug geprüft: Stockfotos brauchen die lizenzgemäße Nennung.
Was das mit Vertrauen zu tun hat
Über die Pflicht hinaus gibt es einen praktischen Grund, das Impressum ernst zu nehmen. Wer eine größere Anschaffung plant, schaut nach, mit wem er es zu tun hat. Ein vollständiges, aktuelles Impressum mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantwortet die Frage „Gibt es die wirklich?" in zehn Sekunden.
Ein leeres oder halbherziges Impressum beantwortet sie auch – nur anders.

