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Recht

Nicht jede Website
braucht ein Cookie-Banner.

Cookie-Banner sind die meistgehasste Erfindung des Internets – und oft völlig unnötig. Wer keine Dienste einbindet, die Daten an Dritte senden, braucht keines. Wer welche einbindet, macht beim Banner meistens denselben Fehler.

2 Minuten Lesezeit

Die Regel in einem Satz

Nach § 25 TDDDG braucht das Speichern von Informationen auf dem Endgerät der Nutzer – und das Auslesen davon – eine Einwilligung. Ausgenommen ist nur, was für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.

„Unbedingt erforderlich" ist eng gemeint. Der Warenkorb eines Shops fällt darunter. Ein Sitzungs-Cookie für den Login auch. Reichweitenmessung, Werbe-Pixel und eingebettete Videos von fremden Plattformen fallen nicht darunter – auch dann nicht, wenn sie der Betreiberin nützlich erscheinen.

Wann Du kein Banner brauchst

Eine Website ohne Reichweitenmessung, ohne Werbe-Tags, ohne eingebettete Karten, Videos oder Schriften von fremden Servern braucht kein Einwilligungsfenster. Das ist seltener, als es sein müsste – aber es ist möglich, und es ist die angenehmste Lösung für alle Beteiligten.

Der Weg dorthin: Schriften lokal ablegen statt von einem Schriftdienst laden. Karten durch ein Bild mit Link ersetzen. Videos erst nach Klick nachladen. Danach bleibt meist nur noch die Frage, ob man Reichweitenmessung wirklich braucht.

Wenn Du eines brauchst: die vier häufigsten Fehler

  1. Kein gleichwertiges Ablehnen. Ein großer bunter „Alle akzeptieren"-Knopf neben einem grauen Textlink „Einstellungen" ist keine freiwillige Entscheidung. Ablehnen muss auf derselben Ebene und mit gleichem Aufwand möglich sein.
  2. Vorangekreuzte Kästchen. Eine Einwilligung ist eine aktive Handlung. Was schon angekreuzt ist, ist keine.
  3. Laden vor der Entscheidung. Der häufigste technische Fehler: Das Banner erscheint, aber die Skripte laufen schon. Dann ist das Banner reine Dekoration. Prüfbar im Browser über die Netzwerk-Ansicht – vor jedem Klick darf keine Anfrage an einen fremden Server gehen.
  4. Kein Widerruf. Eine einmal erteilte Einwilligung muss so leicht widerrufbar sein, wie sie erteilt wurde. In der Praxis: ein Link im Footer, der das Fenster wieder öffnet.

So prüfst Du Deine eigene Seite in fünf Minuten

  1. Öffne Deine Website in einem privaten Fenster.
  2. Drücke F12, wechsle auf „Netzwerk" und lade die Seite neu.
  3. Klicke nichts im Banner an und sieh die Liste der Anfragen durch.
  4. Steht dort ein fremder Server – etwa eine Analyse- oder Werbeplattform, ein Schriftdienst oder ein Videoportal –, dann lädt Deine Seite vor der Einwilligung. Das ist der Punkt, an dem es hakt.
  5. Wechsle auf „Anwendung" und prüfe die Cookies. Vor jeder Entscheidung sollten dort höchstens technisch notwendige stehen.

Der ruhige Weg

Die entspannteste Lösung ist, so wenig einzubinden, dass die Frage klein wird. Jeder fremde Dienst, den Du nicht einbindest, ist ein Dienst, den Du nicht erklären, nicht absichern und nicht in der Datenschutzerklärung führen musst.

Was bleibt, gehört hinter ein Tor, das erst nach der Entscheidung öffnet – und in die Datenschutzerklärung, vollständig und mit Namen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema.

Reicht ein Hinweis „Mit der Nutzung stimmen Sie zu"?
Nein. Das ist keine Einwilligung, sondern eine Behauptung. Es braucht eine aktive, informierte Entscheidung.
Gilt das auch ohne Reichweitenmessung?
Wenn keine Dienste geladen werden, die nicht unbedingt erforderlich sind, brauchst Du kein Einwilligungsfenster.
Muss ich die Einwilligung dokumentieren?
Du musst nachweisen können, dass eine Einwilligung vorlag. Übliche Lösungen speichern die Entscheidung mit Zeitpunkt und Version des Hinweistextes.
Zählen Schriften von einem fremden Server dazu?
Beim Laden wird die IP-Adresse an diesen Server übertragen. Der saubere Weg ist, Schriften auf dem eigenen Server abzulegen – dann entfällt die Frage.
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