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Recht

Die Erklärung muss
zur Website passen.

Fast jede Datenschutzerklärung im Netz stammt aus einem Generator. Das ist in Ordnung – solange danach jemand prüft, ob dort auch das steht, was die Seite wirklich tut. Genau dieser zweite Schritt fehlt meistens.

2 Minuten Lesezeit

Worum es rechtlich geht

Die Pflicht folgt aus Art. 13 DSGVO: Wer personenbezogene Daten erhebt, muss darüber informieren – verständlich, vollständig und zum Zeitpunkt der Erhebung. Bei einer Website ist das jeder Aufruf, denn schon die IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum.

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei besonderen Kategorien von Daten – etwa Gesundheitsdaten in einer Praxis – gehört die Erklärung in fachkundige Hände.

Was hineingehört

  • Verantwortlicher mit Namen und Anschrift, dazu ein Kontaktweg.
  • Datenschutzbeauftragter, sofern einer benannt werden muss.
  • Server-Logdateien: welche Daten der Hoster speichert, wie lange, auf welcher Rechtsgrundlage.
  • Kontaktformular und E-Mail: welche Felder erhoben werden, wohin sie gehen, wie lange sie bleiben.
  • Cookies und ähnliche Techniken, getrennt nach technisch notwendig und einwilligungsbedürftig.
  • Jeder eingebundene Dienst mit Namen: Analyse, Karten, Schriften, Videos, Buchungssysteme, Chat, Newsletter, Bewertungen.
  • Empfänger und Drittlandtransfer, wenn Daten außerhalb der EU verarbeitet werden.
  • Betroffenenrechte und der Hinweis auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Wo Generatoren an ihre Grenze kommen

Ein Generator kennt die Bausteine, aber nicht Deine Seite. Er fragt ab, was Du anklickst – und trägt genau das ein. Alles, was Du nicht anklickst, fehlt, auch wenn es auf der Seite läuft.

  1. Eingebundene Schriften. Werden Schriften von einem fremden Server geladen, geht bei jedem Aufruf die IP-Adresse dorthin. Das gehört genannt – oder die Schriften werden lokal eingebunden, dann entfällt der Punkt.
  2. Karten und Videos. Eine eingebettete Karte oder ein Video lädt beim Seitenaufruf, nicht erst beim Klick. Ohne Einwilligung ist das ein Problem, und in der Erklärung fehlt es fast immer.
  3. Werkzeuge, die später dazukamen. Buchungssystem, Chat, Bewertungs-Widget, Pixel einer Kampagne – eingebaut in fünf Minuten, in der Erklärung nie nachgetragen.
  4. Der Hoster. Wer die Seite technisch betreibt und auf welcher Grundlage, fehlt in vielen Erklärungen.

Der bessere Weg

Statt eine lange Erklärung für viele Dienste zu schreiben, lohnt sich die umgekehrte Frage: Welche fremden Dienste braucht die Seite wirklich? Schriften lassen sich lokal ausliefern, Karten durch ein Bild mit Link ersetzen, Videos erst auf Klick laden.

Jeder Dienst, der wegfällt, ist ein Absatz weniger in der Erklärung, ein Risiko weniger und meist auch eine schnellere Seite. Das ist der seltene Fall, in dem Datenschutz und Geschwindigkeit dasselbe wollen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema.

Reicht eine Datenschutzerklärung aus einem Muster?
Als Grundgerüst ja. Sie muss danach an die eigene Seite angepasst werden – jeder eingebundene Dienst gehört namentlich hinein.
Wo muss die Erklärung stehen?
Von jeder Seite aus erreichbar, üblicherweise als eigener Link im Footer neben dem Impressum. Sie darf nicht in anderen Texten versteckt sein.
Muss ich die Erklärung aktualisieren?
Ja, sobald sich etwas ändert: ein neues Werkzeug, ein neuer Hoster, ein neues Formular. Ein fester Termin einmal im Jahr fängt den Rest auf.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Das hängt von Art und Umfang der Verarbeitung und der Zahl der damit beschäftigten Personen ab. Die Frage gehört in eine Einzelfallprüfung, nicht in eine Faustregel.
Der nächste Schritt

Weniger Fremdes auf der Seite,
weniger zu erklären.

Wir bauen Websites, die ohne fremde Schriften, Karten und Skripte auskommen. Der Digital-Check zeigt in drei Minuten, was auf Deiner Seite mitläuft.