Der Brief kommt
ohne Vorwarnung.
Eine Abmahnung ist kein Gerichtsverfahren, sondern ein Brief mit einer Frist, einer vorformulierten Erklärung und einer Kostennote. Genau deshalb ist der erste Impuls – schnell unterschreiben, damit Ruhe ist – meistens der falsche.
Die häufigsten Gründe
- Bilder ohne Rechte. Der mit Abstand häufigste Fall. Ein Foto aus der Bildersuche, ein Kartenausschnitt, ein Bild vom Hersteller ohne Erlaubnis.
- Fremde Ressourcen ohne Einwilligung. Schriften von fremden Servern, eingebettete Karten, Videos, Bewertungs-Widgets – alles, was beim Aufruf lädt und Daten überträgt.
- Impressum fehlt oder ist unvollständig. Auch veraltete Normen fallen hier hinein: „§ 5 TMG" gibt es nicht mehr.
- Datenschutzerklärung unvollständig. Ein Dienst läuft auf der Seite, wird dort aber nicht genannt.
- Cookie-Banner, das nichts blockiert. Zustimmung wird abgefragt, die Messung läuft trotzdem von Anfang an.
- Irreführende Werbung. Siegel, die nicht verliehen wurden, Bewertungen, die nicht echt sind, Behauptungen, die nicht belegbar sind. Erfundene Sterne auf der eigenen Seite sind ein klassischer Fall.
- Fehlende Pflichtangaben im Verkauf, etwa zur Widerrufsbelehrung.
Was eine Abmahnung enthält
- Die Beanstandung mit Beschreibung des Verstoßes.
- Eine Unterlassungserklärung zum Unterschreiben, meist mit Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall.
- Eine Frist, oft sehr kurz.
- Eine Kostenrechnung für die anwaltliche Tätigkeit, je nach Streitwert.
- Bei Urheberrechtsfällen zusätzlich Schadensersatz für die Nutzung.
Die beigefügte Erklärung ist fast immer weiter gefasst als der Anspruch. Wer sie unverändert unterschreibt, bindet sich häufig für Dinge, die gar nicht beanstandet wurden – und zwar dauerhaft, mit Vertragsstrafe.
Was zu tun ist
- Frist notieren und ernst nehmen. Sie ist kurz, aber sie ist verhandelbar – Ignorieren führt zur einstweiligen Verfügung.
- Den beanstandeten Zustand sichern. Bildschirmfotos der Seite, bevor etwas geändert wird.
- Den Verstoß abstellen, falls er besteht. Das gilt auch dann, wenn noch offen ist, ob die Forderung berechtigt ist.
- Prüfen lassen. Eine anwaltliche Ersteinschätzung kostet einen Bruchteil dessen, was eine falsch unterschriebene Erklärung später kostet.
- Nicht ungeprüft unterschreiben und nicht ungeprüft zahlen.
- Nicht selbst antworten, um den Fall zu erklären. Jede Einlassung kann verwendet werden.
- Prüfen, ob eine Versicherung eintritt. Manche Betriebshaftpflicht- oder Rechtsschutzverträge decken solche Fälle ab.
Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung gehört die Sache in fachkundige Hände – am selben Tag, nicht am Ende der Frist.
Vorbeugen kostet fast nichts
- Einmal im Jahr prüfen, was die Seite beim Aufruf lädt. Was von fremden Servern kommt, gehört entweder in die Einwilligung oder von der Seite.
- Bildnachweise dokumentieren: Quelle, Lizenz, Umfang, Datum. In einem Ordner neben den Bildern.
- Impressum und Datenschutzerklärung einmal im Jahr durchlesen. Anschriften ändern sich, Dienste kommen dazu.
- Keine Siegel, keine Sterne, keine Zahlen, die nicht belegbar sind.
- Nach jeder Änderung an der Seite kurz prüfen, ob etwas Neues nachlädt.
Der günstigste Schutz ist der schlichteste: eine Seite, die nichts von fremden Servern lädt und nur eigene Bilder zeigt. Dann gibt es bei den beiden häufigsten Abmahngründen schlicht nichts zu beanstanden.

