Pflicht sind sie
meistens nicht.
Fast jede Website hat einen Link „AGB" im Footer, und fast überall stehen dort Bedingungen, die nie Vertragsbestandteil geworden sind. Das ist nicht schlimm – aber es ist auch nicht der Schutz, für den viele es halten.
Pflicht oder freiwillig?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind – anders als Impressum und Datenschutzerklärung – keine gesetzliche Pflicht. Wer keine hat, für den gilt das Gesetz. Das ist oft völlig ausreichend.
- Wer sie braucht: Betriebe, die im Netz unmittelbar Verträge schließen – Shops, Buchungen, Onlinedienste. Dort kommen Informationspflichten und Widerrufsrecht dazu.
- Wer sie sinnvoll nutzen kann: Betriebe mit wiederkehrenden Aufträgen, die Zahlungsziele, Abnahme, Materialbeschaffung oder Stornobedingungen einheitlich regeln wollen.
- Wer sie kaum braucht: Betriebe, die jeden Auftrag einzeln mit Angebot und Auftragsbestätigung abwickeln. Dort steht das Wesentliche ohnehin im Angebot.
Wann sie überhaupt gelten
Das ist der Punkt, an dem die meisten Website-AGB scheitern. Ein Link im Footer macht sie nicht zum Vertragsbestandteil.
- Ausdrücklicher Hinweis vor oder bei Vertragsschluss. Im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Bestellvorgang.
- Zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme. Der Text muss lesbar und erreichbar sein – bei einer Bestellung im Netz auch speicherbar.
- Einverständnis des Vertragspartners, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten.
- Gegenüber Verbrauchern ist der Maßstab strenger als zwischen Unternehmen. Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil, unangemessene sind unwirksam.
Was nicht hineingehört
- Haftungsausschlüsse für alles. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist ein Ausschluss unwirksam – und eine solche Klausel kann die ganze Regelung kippen.
- Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern. Unzulässig. Eine Verkürzung ist nur in engen Grenzen möglich.
- Unangemessene Vertragsstrafen oder pauschale Schadensbeträge ohne Möglichkeit des Gegenbeweises.
- Abgeschriebene Klauseln aus fremden AGB. Neben dem urheberrechtlichen Problem passen sie fast nie zum eigenen Geschäft.
- Widersprüche zum eigenen Angebot. Wenn das Angebot vierzehn Tage Zahlungsziel nennt und die AGB sieben, entsteht genau der Streit, den man vermeiden wollte.
Generatoren und Muster
Es gibt brauchbare Generatoren. Sie liefern ein Gerüst, das zum Standardfall passt – und sie kennen weder Deine Leistungen noch Deine Abläufe.
- Ein Muster für einen Onlineshop passt nicht auf einen Handwerksbetrieb.
- Bauleistungen haben eigene Besonderheiten bei Abnahme, Abschlagszahlungen und Mängelrechten.
- Wer wiederkehrende Leistungen anbietet, braucht Regelungen zu Laufzeit und Kündigung, die im Standardmuster fehlen.
- Was Du nicht verstehst, solltest Du nicht verwenden – im Streitfall musst Du erklären, was gemeint war.
Die ehrliche Empfehlung: Für einen Betrieb, der jeden Auftrag einzeln anbietet, ist ein sauberes Angebot mit klaren Bedingungen mehr wert als AGB im Footer. Wer AGB wirklich braucht, lässt sie einmal fachkundig erstellen – das ist einmaliger Aufwand für Jahre. Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

