Ein Bild kostet
schnell vierstellig.
Bilder sind die häufigste Abmahnungsursache auf Websites – häufiger als Impressum und Datenschutz zusammen. Der Grund ist banal: Ein Bild ist in fünf Sekunden kopiert, und der Rechteinhaber findet es mit einer Rückwärtssuche in derselben Zeit.
Die Grundregel
Jedes Foto, jede Grafik und jede Zeichnung ist urheberrechtlich geschützt, sobald sie entsteht. Es braucht keinen Vermerk, kein Wasserzeichen und keine Anmeldung. Wer sie nutzen will, braucht die Erlaubnis – und die muss er im Streitfall belegen.
- „Ich habe es bei Google gefunden" ist keine Erlaubnis. Die Bildersuche zeigt, was im Netz steht, nicht was frei ist.
- „Es stand ohne Namen dort" ändert nichts. Der Schutz besteht auch ohne Nennung.
- „Ich habe es verändert" hilft nicht. Bearbeitungen sind ohne Erlaubnis in der Regel ebenfalls unzulässig.
- „Es war nur kurz online" hilft nicht. Schon ein Tag genügt für einen Anspruch.
- „Die Agentur hat es eingebaut" schützt nicht vor Ansprüchen gegen den Betreiber der Seite.
Woher Bilder kommen dürfen
- Selbst fotografiert. Der sicherste und für Betriebe der beste Weg – eigene Arbeiten, eigene Leute, eigene Fahrzeuge. Solche Bilder wirken auch stärker als jedes gekaufte Motiv.
- Vom beauftragten Fotografen. Wichtig ist der Vertrag: Er muss die Nutzung für Website, Druck und soziale Netzwerke abdecken, zeitlich und räumlich passend. Ein Shooting ohne geklärte Rechte ist ein halbes Shooting.
- Aus einer Bilddatenbank, mit Lizenz. Lizenz herunterladen und aufbewahren, nicht nur das Bild.
- Freie Bilder unter einer offenen Lizenz. Auch die haben Bedingungen, meist eine Nennung in vorgeschriebener Form.
Kennzeichnung und Nachweis
- Urhebernennung in der Form, die die Lizenz vorschreibt. Viele Datenbanken verlangen einen bestimmten Wortlaut; „Quelle: Internet" erfüllt keine davon.
- Ort der Nennung: beim Bild oder gesammelt auf einer Bildnachweisseite, die verlinkt ist. Beides wird akzeptiert, solange die Zuordnung klar ist.
- Lizenzen archivieren. Datum, Anbieter, Lizenznummer, Umfang – in einem Ordner neben den Bildern. Im Streitfall ist das der einzige Nachweis.
- Liste führen, welches Bild wo verwendet wird. Nach drei Jahren weiß das sonst niemand mehr.
Menschen auf Bildern
Neben dem Urheberrecht gibt es das Recht am eigenen Bild. Wer erkennbar abgebildet ist, muss der Veröffentlichung zustimmen – Mitarbeiter ebenso wie Kunden und Passanten auf der Baustelle.
- Einwilligung schriftlich einholen, mit Angabe, wo das Bild erscheint.
- Bei Mitarbeitern: Die Einwilligung ist freiwillig und kann widerrufen werden. Nach dem Ausscheiden gehört das Bild in aller Regel von der Seite.
- Bei Kindern zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten.
- Auf Baustellen: Wer zufällig im Bild ist, gehört unkenntlich gemacht, wenn keine Einwilligung vorliegt.
KI-erzeugte Bilder
Bei Bildern aus Sprach- und Bildmodellen ist die Rechtslage in Bewegung. Zwei Dinge sind trotzdem klar genug für die Praxis.
- Die Nutzungsbedingungen des Anbieters bestimmen, was Du mit dem Ergebnis machen darfst – auch gewerblich. Sie gehören gelesen, bevor ein Bild auf die Website kommt.
- Ähnlichkeit ist ein Risiko. Erzeugte Bilder können geschützten Werken, Marken oder Personen sehr nahe kommen. Wer ein Logo, ein bekanntes Gesicht oder einen typischen Bildaufbau erkennt, sollte das Bild nicht verwenden.
- Für Referenzen, Team und Arbeitsergebnisse sind erzeugte Bilder ohnehin ausgeschlossen – nicht aus rechtlichen, sondern aus Gründen der Glaubwürdigkeit.
Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht ungeprüft unterschreiben – die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig weiter gefasst als der Anspruch.

