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Zehn Minuten jetzt.
Oder Streit in acht Monaten.

Die Abnahme ist der wichtigste Zeitpunkt eines Auftrags – rechtlich mehr noch als der Vertragsschluss. Trotzdem wird sie in vielen Betrieben mit einem Handschlag und einem „passt so" erledigt. Acht Monate später erinnert sich niemand mehr an die Einzelheiten.

Von 3 Minuten Lesezeit

Warum die Abnahme so viel entscheidet

Mit der Abnahme ändert sich beim Werkvertrag eine ganze Reihe von Dingen auf einmal. Das ist der Grund, warum sie dokumentiert gehört.

  • Die Vergütung wird fällig. Ohne Abnahme keine fällige Schlussrechnung.
  • Die Gefahr geht über. Was danach beschädigt wird, ist nicht mehr Dein Risiko.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Ohne dokumentierte Abnahme ist unklar, wann.
  • Die Beweislast dreht sich. Vor der Abnahme musst Du beweisen, dass die Leistung mangelfrei ist; danach muss der Kunde den Mangel beweisen. Das ist der größte einzelne Unterschied.

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung; je nach Vertragsart – BGB oder VOB – gelten Besonderheiten.

Was in das Protokoll gehört

  1. Wer, was, wann, wo. Vertragspartner, Bauvorhaben, Datum, Uhrzeit, Anwesende mit Namen und Funktion.
  2. Die abgenommene Leistung, klar bezeichnet – nach Auftrag oder Leistungsverzeichnis.
  3. Festgestellte Mängel, einzeln aufgeführt, mit Ort und Beschreibung. Dazu eine Frist für die Beseitigung.
  4. Vorbehalte, wenn der Kunde welche erklärt – etwa wegen einer Vertragsstrafe.
  5. Restleistungen, die noch ausstehen, mit Termin.
  6. Übergebenes: Schlüssel, Unterlagen, Anleitungen, Wartungsnachweise, Restmaterial.
  7. Eingewiesene Personen und worin sie eingewiesen wurden.
  8. Zählerstände, wenn relevant.
  9. Unterschriften beider Seiten, mit Datum.

Fotos gehören dazu

  • Jeder aufgenommene Mangel bekommt ein Bild: einmal die Übersicht, einmal die Nahaufnahme.
  • Der fertige Zustand insgesamt – das ist gleichzeitig Material für Referenzen.
  • Zählerstände und Typenschilder.
  • Die Bilder gehören zum Protokoll, nicht in die Telefongalerie. Sie werden mit demselben Datum abgelegt.

Für die Verwendung als Referenz auf der Website braucht es zusätzlich die Erlaubnis des Kunden – am besten gleich im Protokoll mit abgefragt, mit einem Häkchen und einer Zeile dazu.

Wie es digital ohne Mehraufwand entsteht

  1. Eine Vorlage auf dem Tablet mit denselben Feldern bei jedem Auftrag. Feste Reihenfolge heißt: nichts wird vergessen.
  2. Mängel diktieren statt tippen. Zehn Sekunden je Punkt.
  3. Fotos direkt aus der Vorlage aufnehmen, damit sie am richtigen Punkt hängen.
  4. Auf dem Gerät unterschreiben lassen. Eine einfache oder fortgeschrittene Signatur genügt für ein Übergabeprotokoll.
  5. Sofort als PDF an beide Seiten schicken, bevor jemand vom Hof fährt. Das verhindert die häufigste Diskussion überhaupt – ob der Kunde ein Exemplar bekommen hat.
  6. Automatisch beim Vorgang ablegen, zusammen mit Angebot, Auftrag und Rechnung.
  7. Mängel mit Frist erzeugen automatisch eine Erinnerung. Ohne das verschiebt sich die Beseitigung, und mit ihr die Schlussrechnung.

Der Zeitaufwand ist am Ende geringer als beim Zettel: keine Abschrift, kein Scannen, kein Suchen. Und die Schlussrechnung kann noch am selben Tag raus.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema.

Ist ein Protokoll Pflicht?
Vorgeschrieben ist es nicht in jedem Fall, aber es ist der einzige verlässliche Nachweis darüber, was bei der Abnahme festgestellt wurde. Bei VOB-Verträgen kann eine Partei eine förmliche Abnahme verlangen.
Was, wenn der Kunde nicht unterschreibt?
Dann das Protokoll mit dem Vermerk versehen, dass die Unterschrift verweigert wurde, und es dem Kunden nachweislich zusenden. Unter Umständen kommt eine Abnahme auch durch Ingebrauchnahme oder Fristablauf zustande – das gehört im Einzelfall geprüft.
Reicht ein Foto vom unterschriebenen Zettel?
Besser als nichts. Ein direkt erstelltes digitales Dokument mit Signatur ist eindeutiger und sofort bei beiden Seiten.
Wie lange aufbewahren?
Mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Da diese je nach Leistung unterschiedlich lang ist, gehört die Frist einmal geklärt und dann einheitlich angewendet.
Der nächste Schritt

Unterschrieben, verschickt,
abgelegt.

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