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Eine Praxis-Website
soll das Telefon entlasten.

In den meisten Praxen klingelt das Telefon für Dinge, die eine Website beantworten könnte. Jeder dieser Anrufe blockiert jemanden, der gerade Patienten betreut.

2 Minuten Lesezeit

Wofür das Telefon wirklich benutzt wird

Wer eine Woche lang mitschreibt, warum angerufen wird, findet meist dieselben fünf Gründe: Termin vereinbaren, Termin verschieben, Öffnungszeiten erfragen, Rezept oder Überweisung anfordern, nach der Anfahrt fragen.

Vier davon sind Informationen, die auf einer Website stehen können. Einer – der Termin – lässt sich online erledigen. Zusammen ist das der Großteil der Anrufe.

Online-Terminbuchung: was zu beachten ist

Terminbuchung ist die wirksamste Einzelmaßnahme, aber sie braucht Sorgfalt:

  • Terminarten mit eigener Dauer. Kontrolle, Erstbesuch und Behandlung sind unterschiedlich lang.
  • Keine Angaben zum Beschwerdebild abfragen. Das wären Gesundheitsdaten mit strengeren Anforderungen. Die Terminart reicht.
  • Erinnerung am Vortag. Senkt die Zahl der nicht wahrgenommenen Termine spürbar.
  • Absagen leicht machen. Ein abgesagter Termin ist ein frei gewordener Platz; ein nicht abgesagter ist verloren.
  • Kontingente steuern. Nicht alle Zeiten für die Online-Buchung öffnen — ein Teil bleibt für Dringendes.

Die Seiten, die eine Praxis braucht

  1. Startseite — wer ihr seid, was ihr behandelt, wie man einen Termin bekommt.
  2. Eine Seite je Schwerpunkt — nicht „Leistungen" als Liste, sondern Prophylaxe, Implantologie, Kinderbehandlung jeweils einzeln.
  3. Das Team — mit echten Fotos. Der häufigste Grund, eine Praxis zu wählen, ist der Eindruck der Menschen.
  4. Praktisches — Anfahrt, Parken, Öffentliche, Barrierefreiheit, was zum ersten Termin mitzubringen ist.
  5. Sprechzeiten und Notfall — leicht zu finden, immer aktuell.
  6. Pflichtseiten — Impressum mit Kammer und Berufsbezeichnung, Datenschutzerklärung.

Berufsrecht: sachlich bleiben

Für Heilberufe gelten besondere Regeln der Berufsordnungen und des Heilmittelwerberechts. Der Grundsatz: sachlich informieren statt anpreisend werben.

Konkret bedeutet das Zurückhaltung bei Superlativen, bei Heilungsversprechen und bei Vorher-Nachher-Darstellungen operativer Eingriffe. Was die jeweilige Berufsordnung im Einzelnen erlaubt, klärst Du mit der zuständigen Kammer oder anwaltlich – das ist kein Detail, an dem man sparen sollte.

Was danach messbar ist

Der Erfolg zeigt sich nicht an Besucherzahlen, sondern an zwei Werten im Praxisalltag: Wie viele Termine kommen online zustande, und wie oft klingelt das Telefon noch für Standardfragen.

Wenn nach drei Monaten ein spürbarer Teil der Termine online gebucht wird und die Standardfragen zurückgehen, funktioniert die Seite. Wenn nicht, findet niemand die Buchung – dann liegt es an der Platzierung, nicht am Prinzip.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema.

Dürfen Praxen überhaupt werben?
Sachliche Information ist erlaubt, anpreisende Werbung nicht. Die Grenze regeln Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz — im Zweifel bei der Kammer nachfragen.
Ist Online-Terminbuchung datenschutzrechtlich zulässig?
Ja, mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Eintrag in der Datenschutzerklärung und Zurückhaltung bei den abgefragten Daten. Nach Beschwerden sollte das Buchungsformular nicht fragen.
Brauchen wir Bewertungen?
Sie helfen bei der Entscheidung, sind aber im Heilberuf heikler als anderswo. Patienten aktiv um Bewertungen zu bitten, ist berufsrechtlich zu prüfen.
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