Die meisten Anzeigen
klingen gleich.
Wer eine Stellenanzeige liest, vergleicht sie mit zwanzig anderen. Fast alle sagen dasselbe, mit denselben Worten. Wer stattdessen konkret wird, fällt auf – und zwar bei genau den Leuten, die sonst weiterscrollen.
Der Aufbau, der funktioniert
- Titel. Die Berufsbezeichnung, die gesucht wird, plus Ort oder Einsatzgebiet. Menschen suchen nach Berufen, nicht nach „Verstärkung".
- Erster Absatz: die Aufgabe. Was macht diese Person an einem normalen Dienstag? Drei bis fünf Sätze.
- Zweiter Absatz: der Betrieb. Wie viele Leute, welche Arbeiten, welche Kunden. Kurz und überprüfbar.
- Dann: was geboten wird. Konkret. Arbeitszeiten, Fahrzeug, Werkzeug, Weiterbildung, Urlaubsregelung, Zuschläge.
- Dann: was erwartet wird. Drei bis fünf Punkte, keine Wunschliste. Wer zehn Anforderungen aufzählt, schreckt die Geeigneten ab.
- Zum Schluss: der Weg zur Bewerbung. Name, Telefonnummer, was gebraucht wird – und was ausdrücklich nicht.
Die Angaben, die Bewerbungen bringen
- Eine Gehaltsspanne. Der wirksamste einzelne Punkt. Sie beantwortet die Frage, die sonst vom Bewerben abhält.
- Die Arbeitszeit, und zwar die echte. Wer Bereitschaft oder Montage hat, sagt es besser gleich.
- Das Einsatzgebiet. Anfahrtswege sind für viele der entscheidende Punkt.
- Wer der Ansprechpartner ist, mit Namen und direkter Nummer.
- Wie es nach der Bewerbung weitergeht. „Wir melden uns innerhalb von zwei Tagen" ist ein Versprechen, das Du halten kannst – und das fast niemand gibt.
Was rechtlich zu beachten ist
Die Ausschreibung darf nicht benachteiligen. Das folgt aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und betrifft Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexuelle Identität und Weltanschauung.
- Geschlechtsneutral ausschreiben. Üblich ist die Form „Anlagenmechaniker (m/w/d)".
- Kein Alter verlangen. „Junges Team" ist gängig, aber im Zusammenhang mit Anforderungen heikel; „Berufseinsteiger willkommen" ist unproblematisch, weil es niemanden ausschließt.
- Keine Anforderung an „Muttersprache". Gemeint ist meist ein Sprachniveau – dann sollte auch das dastehen.
- Körperliche Anforderungen nur nennen, wenn sie für die Tätigkeit wirklich erforderlich sind.
- Ein Foto nicht verlangen. Es ist zulässig, freiwillig zu stellen, aber Pflicht darf es nicht sein.
Das ist eine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo die Anzeige hingehört
- Auf die eigene Website, als eigene Seite mit eigener Adresse. Sie ist das Ziel für alles andere und bleibt bestehen.
- Ins Google-Unternehmensprofil als Beitrag – dort sehen sie Leute, die ohnehin nach dem Betrieb suchen.
- In die Jobbörse der Arbeitsagentur, kostenlos.
- In die Portale, die in der Branche gelesen werden. Dort gehört ein Link auf die eigene Seite hinein.
- Am Fahrzeug und am Bauzaun. Im Handwerk immer noch einer der besten Wege, und mit einem kurzen Link darauf messbar.
Und: Wer sich bewirbt, sieht sich die Website an. Eine gute Anzeige und eine leere Seite passen nicht zusammen.

