Suchen ist die
teuerste Tätigkeit.
Ablage klingt nach dem langweiligsten Thema überhaupt. Sie ist aber der Grund, warum in vielen Betrieben jeden Tag zwanzig Minuten mit Suchen vergehen – und warum bei Krankheit niemand weiß, wo etwas liegt.
Die Grundregeln
- Ein Ort. Nicht zwei Festplatten, drei Postfächer und ein Telefon. Ein Ort, auf den alle zugreifen, mit Rechten je Person.
- Nach Vorgang, nicht nach Dateityp. Alles zu einem Auftrag liegt zusammen: Angebot, Fotos, Aufmaß, Lieferschein, Rechnung. Ordner namens „Rechnungen" und „Fotos" zwingen dazu, an drei Stellen zu suchen.
- Namen, die sortieren. Datum am Anfang im Format Jahr-Monat-Tag, dann Vorgang, dann Inhalt. So ordnet sich alles von selbst.
- Keine Ordner tiefer als drei Ebenen. Was tiefer liegt, findet niemand mehr.
- Ein Ordner für „noch zu sortieren" – und ein fester Termin, ihn zu leeren. Ohne diesen Ordner landet alles auf dem Schreibtisch.
Ein Aufbau, der sich bewährt
- 01 Kunden – je Kunde ein Ordner, darin je Auftrag ein Unterordner.
- 02 Lieferanten – Verträge, Preislisten, Korrespondenz.
- 03 Betrieb – Versicherungen, Fahrzeuge, Geräte, Prüfungen, Wartungsnachweise.
- 04 Personal – getrennt und mit eingeschränkten Rechten. Personalakten gehören nicht in den allgemeinen Zugriff.
- 05 Buchhaltung – nach Jahr, im Austausch mit der Steuerberatung.
- 06 Vorlagen – Angebot, Rechnung, Protokolle, Textbausteine.
Sechs Ordner auf der obersten Ebene reichen für die meisten Betriebe. Wer mehr braucht, hat meist ein Benennungsproblem, kein Strukturproblem.
Papier, das hineinkommt
- Mit dem Telefon scannen, nicht abfotografieren. Die Scan-Funktion richtet das Bild gerade und erzeugt ein PDF.
- Texterkennung einschalten, damit die Dokumente durchsuchbar sind. Das ist der Unterschied zwischen einem Archiv und einem Bilderhaufen.
- Direkt an der Baustelle scannen, nicht im Handschuhfach sammeln.
- Sofort benennen. Ein Dokument, das drei Wochen als „Scan_0042" liegt, wird nie mehr zugeordnet.
- Papier danach nach den geltenden Aufbewahrungsregeln behandeln – nicht alles darf weg, nur weil es gescannt ist.
Aufbewahrung und Sicherung
- Gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten auch für digitale Belege. Für steuerrelevante Unterlagen gibt es zusätzlich Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Was davon für Deinen Betrieb gilt, klärt die Steuerberatung.
- Sicherung an einem zweiten Ort. Ein Cloud-Speicher allein ist keine Sicherung: Wer versehentlich löscht, löscht überall.
- Versionen aufbewahren, damit sich ein überschriebenes Dokument zurückholen lässt.
- Zugriffsrechte je Ordner. Nicht jeder braucht die Personalakten.
- Einmal im Jahr eine Rückholung testen. Eine ungeprüfte Sicherung ist eine Hoffnung.
Und der Schritt, der am meisten spart: gar nicht erst Papier entstehen lassen. Eine Anfrage, die als Datensatz ankommt, ein Angebot, das aus dem Vorgang entsteht, eine Rechnung, die daraus folgt – dann gibt es nichts zu scannen und nichts zu suchen.

