Gültig ist sie.
Angekommen nicht immer.
Rechnungen per E-Mail sind zulässig und längst der Normalfall. Die Fragen, die in der Praxis Ärger machen, sind andere: Braucht es eine Zustimmung? Muss unterschrieben werden? Und was gilt, wenn der Kunde behauptet, nichts bekommen zu haben?
Was gilt
- Zulässig. Eine Rechnung darf elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
- Zustimmung: Für die einfache Übermittlung per E-Mail war lange die Zustimmung des Empfängers vorgesehen — in der Praxis genügt dafür stillschweigendes Einverständnis, etwa wenn der Kunde die Rechnung widerspruchslos bezahlt. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist der elektronische Empfang inzwischen ohnehin verpflichtend.
- Unterschrift: Eine Rechnung braucht keine Unterschrift, weder auf Papier noch elektronisch.
- Pflichtangaben gelten für jeden Übermittlungsweg gleichermaßen. Was auf Papier hineingehört, gehört auch ins PDF.
- Ein PDF ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen Regeln — dafür braucht es ein strukturiertes Format. Für Privatkunden bleibt das PDF der übliche Weg.
Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wer beweist den Zugang?
Das ist der Punkt, an dem es teuer wird. Wer sich auf den Zugang einer Erklärung beruft, muss ihn beweisen — und eine abgeschickte E-Mail ist kein Beweis, dass sie angekommen ist.
- Der Sendebericht reicht nicht. Er zeigt, dass Du abgeschickt hast, nicht dass zugestellt wurde.
- Eine Lesebestätigung hilft nur, wenn sie kommt — sie kann abgelehnt werden.
- Was hilft: eine Reaktion des Empfängers. Eine Rückfrage, eine Teilzahlung, eine Bestätigung. Solche Antworten gehören aufbewahrt.
- Was ebenfalls hilft: ein zweiter Weg bei wichtigen Beträgen. Wer eine hohe Schlussrechnung stellt, schickt sie zusätzlich per Post.
- Und praktisch am wichtigsten: Zahlt jemand nicht, ruf an, bevor Du mahnst. In den meisten Fällen ist die Mail im Spam gelandet — das klärt ein Telefonat in zwei Minuten.
Damit die Rechnung ankommt
- SPF, DKIM und DMARC für die eigene Domain einrichten. Ohne diese Einträge ist der Spam-Ordner der wahrscheinlichste Empfänger.
- Aussagekräftiger Betreff: „Rechnung 2026-118, RECmode" statt „Ihre Rechnung".
- Die wichtigsten Angaben in den Text der Mail, nicht nur in den Anhang: Betrag, Rechnungsnummer, Zahlungsziel als Datum.
- PDF statt Bild oder Textdokument. Ein Foto der Rechnung wirkt unseriös und lässt sich nicht weiterverarbeiten.
- Keine Archive und keine Passwörter auf dem Anhang. Beides wird von Filtern aussortiert.
- Aus dem Auftrag erzeugen statt abtippen. Das spart Zeit und verhindert die Zahlendreher, die später Rückfragen auslösen.
Aufbewahren
Die versendete Rechnung ist aufbewahrungspflichtig — elektronisch, unveränderbar, über die gesetzliche Frist. Ein Ausdruck im Ordner ersetzt das nicht, wenn das Original elektronisch entstanden ist.
Praktisch heißt das: Die Rechnung gehört in ein System, in dem sie nicht einfach überschrieben werden kann — ein Rechnungsprogramm, die Ablage der Steuerberatung oder ein Archiv mit Versionierung. Der gesendet-Ordner im Postfach ist kein Archiv.

